Beleuchtung nach BSH
Lichterführung auf Binnenschifffahrtsstraßen
Auf Binnenschifffahrtsstraßen sind bei Nacht und bei unsichtigem Wetter die vorgeschriebenen Lichter zu führen.
Jeder Sportbootführer muss dazu die Bestimmungen der Verkehrsvorschriften beachten. Dies gilt auch insbesondere für die Stellung der Lichter zueinander. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur für die Binnenschifffahrt zugelassene Positionslaternen verwendet werden.
Diese sind durch das Symbol eines Ankers, einen der nachstehenden Buchstaben ( D, NL, B , F, CH, L ) sowie eine mehrstellige Zahl gekennzeichnet. Wer gegen diese Bestimmung verstößt muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen, was ja nicht unbedingt sein muss.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Umrüstung der Beleuchtung nach dem Standard des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).